Berufskammer der Physiotherapeuten der Provinz Bozen

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JAHRESGEBÜHR 2025

Am 30. März läuft die Frist für die ordentliche Zahlung der Jahresgebühr für 2025 ab

Jene, die bis zum 30. März nicht bezahlt haben, können dies vom 1. April bis zum 30. November 2025 nachholen, wobei jedoch Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % und 30 € für die Sekretariatskosten auf die Gebühr anfallen werden

Fortbildung
Freiberufler/in
Berufsversicherung
Konventionen

NEWS

ORDENTLICHE VOLLVERSAMMLUNG – RECHNUNGSLEGUNG 2024

30 April 2025|

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 14.05.2025 um 19.00 Uhr wird im Sitzungssaal des Krankenhauses Bozen die ordentliche Vollversammlung zur Genehmigung der Rechnungslegung 2024 stattfinden. Sie finden die Einladung am folgenden Link. [...]

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ORDENTLICHE VOLLVERSAMMLUNG – RECHNUNGSLEGUNG 2024

30 April 2025|

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 14.05.2025 um 19.00 Uhr wird im Sitzungssaal des Krankenhauses Bozen die ordentliche Vollversammlung zur Genehmigung der Rechnungslegung 2024 stattfinden. Sie finden die Einladung am folgenden Link. [...]

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