Berufskammer der Physiotherapeuten der Provinz Bozen

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JAHRESGEBÜHR 2025

Am 30. März läuft die Frist für die ordentliche Zahlung der Jahresgebühr für 2025 ab

Jene, die bis zum 30. März nicht bezahlt haben, können dies vom 1. April bis zum 30. November 2025 nachholen, wobei jedoch Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % und 30 € für die Sekretariatskosten auf die Gebühr anfallen werden

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