Bei Anfragen an die öffentliche Verwaltung, reicht es aus, eine Selbsterklärung vorzulegen, in der Sie Ihre persönlichen Daten sowie das Datum und die Nummer der Registrierung bei der Berufskammer angeben.

Für Anfragen an/von Privaten besteht die Möglichkeit, an OFI Bozen eine Einschreibebescheinigung anzufordern.
Es ist notwendig, das untenstehende Formular ausgefüllt und mit einer entwerteten (durchgestrichenen) Steuermarke im Wert von 16 Euro über PEC an die Adresse bolzano.ofi@pec.fnofi.it zu senden, zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments. Außerdem ist eine zweite entwertete Steuermarke im Wert von 16 Euro auf einem weißen Blatt Papier einzusenden.
Die erste Steuermarke ist für die Weiterleitung des Antrags erforderlich, die zweite gibt der Einschreibe
bescheinigung ihre Gültigkeit.