Wir möchten Sie darüber informieren, dass zwischen Oktober und Dezember 2025 die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen verpflichtet sind, eine Versicherung gegen Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche) abzuschließen, wie in Artikel 1, Absatz 101-111 des Haushaltsgesetzes 2024 vorgesehen.

Diese Verpflichtung gilt auch für Gesellschaften von Fachleuten (STP, Società tra Professionisti), Ambulatorien und Physiotherapiezentren, die in Gesellschaftsform tätig und im Handelsregister eingetragen sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Nationalen Verbandes: Obbligo di Assicurazione contro gli Eventi Catastrofali – Chiarimenti per le Società Sanitarie – FNOFI.